Merkblatt: Tipps und Hinweise für die Praxis zum FamFG1 XII ZB 629/13 Die rechtzeitige Einlegung der Beschwerde hemmt den Eintritt der formellen Rechtskraft gemäß § 45 Satz 2 FamFG auch für solche Teile der Entscheidung, die der Beschwerdeführer nicht angefochten hat, solange für einen anderen Beteiligten noch die Möglichkeit besteht, sich der Beschwerde anzuschließen und … 2 Satz 2, 45 FamFG; Palandt –Edenhofer, BGB 69. Solange das Verfahren in einem höheren Rechtszug anhängig ist, erteilt die Geschäftsstelle des Gerichts dieses Rechtszugs das Zeugnis. 1 Die Rechtskraft eines Beschlusses tritt nicht ein, bevor die Frist für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs, des Widerspruchs oder der Erinnerung abgelaufen ist. Gemäß § 122 FamFG sind in dieser Reihenfolge zuständig: ... wird die Scheidung erst rechtskräftig, wenn der schriftliche Beschluss mit dem Rechtskraftvermerk versehen ist.
Beschluss § 69 Abs.
Genehmigung (4) Im Fall der Anhängigkeit einer auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsklage gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.