Das Gericht verwies allerdings darauf, dass Alkoholismus allein weder eine psychische Krankheit noch eine geistige oder seelische Behinderung im Sinne des § 1906 Abs.1 Nr.1 BGB darstellt. Mit den Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung zum Schutz vor Selbstgefährdung bei einem alkoholkranken Betroffenen hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof erneut zu befassen: Nach § 1906 Abs. geschlossene unterbringung von alkoholikern. Diese Entschließungsfreiheit sei auch bei einem Alkoholiker geschützt. Mildere Maßnahmen als eine geschlossene Unterbringung - wie etwa von der Rechtsbeschwerde vorgeschlagen: die Unterbringung in einer offenen Institution des betreuten Wohnens oder der Einsatz einer Sozialfachkraft - kommen auf Grundlage der getroffenen Feststellungen nicht in Frage. Alkoholiker in "Geschlossener . Mit den Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung zum Schutz vor Selbstgefährdung bei einem alkoholkranken Betroffenen hatte sich jetzt erneut ((im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17.08.2011 - XII ZB 241/11 , FamRZ 2011, 1725)) der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem lag der Fall eines im Jahre 1952 geborene Betroffene zugrunde, der unter… Kommentare deaktiviert für geschlossene unterbringung von alkoholikern geschlossene unterbringung von alkoholikernabfallkalender meißen 2021abfallkalender meißen 2021 Voraussetzung dafür ist aber, dass die Alkoholsucht einem „geistigen Gebrechen" vergleichbar ist und der Betroffene keinen eigenen freien Willen mehr bilden kann.
Urteil: Zwangsweise Unterbringung von Alkoholkranken erschwert Zivilrechtliche Unterbringung von Alkoholkranken zum Schutz vor ... Darauf hat der XII.
und die Unterbringung zum Schutz vor Selbstgefährdung - Betreuungslupe