der Anhörung im Bußgeldverfahren darin, dass sich der Vorwurf darin nicht direkt an den Halter richtet.. Beim Anhörungsbogen geht die Behörde davon aus, den Fahrer gefunden zu haben und gibt diesem mit dem Schreiben die Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu beziehen.Achten Sie deshalb darauf, wie das Schreiben betitelt ist . Wenn wie hier der TE als wahrer Fahrer einen Anhörungsbogen als Beschuldigter bekommt, dann ist der Fahrer eindeutig ermittelt. Weitere Angaben zu Fahrer werden . Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass die Behörde einen Bußgeldbescheid an den Halter und nicht den Fahrer versendet, ohne, dass dem ein Anhörungsbogen vorangegangen ist. Habe das so abgeschickt. Mein Name wurde übermittelt. Darin können Sie angeben, dass Sie nicht selbst gefahren sind. Und nicht mehr sagen können wer gefahren ist. Anhand vom Kennzeichen kann diese ermitteln, wer als Halter für das betreffende Fahrzeug eingetragen ist. Wenn man nur der Fahrer war und nicht der Halter, der Bußgeldbescheid (ohne Anhörungsbogen) nach 3 1/2 Monate zu einem nach Hause kommt, gilt dann die Verjährungsfrist? Der Halter ist jedoch nicht verpflichtet, Angaben zu machen. Wenn der Halter nicht der Fahrer ist - So gehen Sie nun vor Geht Ihnen im Vorfeld eines Bußgeldbescheides ein Anhörungsbogen zu, so können Sie hierdurch bereits der Behörde mitteilen, dass Sie zwar der Halter des Wagens sind, aber nicht zum entsprechenden Tatzeit gefahren sind. Eines fehlt üblicherweise noch im Anhörungsbogen: Das Bußgeld bzw. Der Anhörungsbogen wird in aller Regel an den Halter übersandt. Wann kommt der Zeugenfragebogen. Kann der eigent­liche Fahrer nicht ermittelt werden, kann die zuständige Behörde dem Halter jedoch die Führung . Von daher geht der vorletzte Post am Fall des TE vorbei, weil nicht . Der Anhörungsbogen wird per Post an den Halter des Fahrzeugs verschickt. Die Geschwindigkeitsübertretung um 45 KMH war am 17.05.2010. Wenn Halter und Fahrer nicht identisch sind, unterbricht die Versendung des Anhörungsbogens die Verjährung nur für denjenigen, der im Anhörungsbogen genannt wird. Sowohl der Zeugenfragebogen, als auch der Anhörungsbogen sind keine Aufforderung, zum Vorwurf Stellung zu beziehen.